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Steuerfreibeträge für Arbeitnehmervergünstigungen

Welche Grenzen und Freibeträge gelten? Ein praktischer Leitfaden zu den aktuellen Steuervergünstigungen und deren Anwendung in der Praxis.

9 Min Anfänger Februar 2026
Nahaufnahme von Gesetzestexten und rechtlichen Dokumenten mit Notizen zu Steuerfreibeträgen

Grundlagen der Steuerfreibeträge

Arbeitnehmervergünstigungen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesamtentgeltpakets. Es’s entscheidend zu verstehen, welche Leistungen steuerfrei oder steuerbegünstigt sind. Die gute Nachricht: Es gibt großzügige Freibeträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen können.

Die Steuergesetze in Deutschland sind dabei ganz klar strukturiert. Manche Vorteile sind komplett steuerfrei, andere unterliegen Pauschalbesteuerung, und wieder andere müssen vollständig versteuert werden. Wir zeigen dir, wie du die verschiedenen Kategorien richtig einordnest und welche Grenzen gelten.

Arbeitsplatz mit Steuererklärung und Dokumenten für Vergünstigungen

Steuerfreie Sachbezüge bis 50 Euro monatlich

Der sogenannte Sachbezugsfreibetrag ist eine der wichtigsten Regelungen für Arbeitgeber. Bis zu 50 Euro pro Monat können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei als Sachleistung gewähren. Das sind insgesamt 600 Euro pro Jahr – eine beachtliche Summe.

Was zählt dazu? Das reicht von Verpflegung über Geschenke bis zu kleineren Arbeitsgeräten. Der praktische Aspekt: Die Summen addieren sich nicht auf dein Jahreseinkommen auf, sondern bleiben völlig steuerfrei. Das ist ein echter Vorteil für beide Seiten – der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter motivieren, ohne Steuern zu zahlen.

Typische Sachbezüge

  • Betriebliche Verpflegung und Mahlzeiten
  • Kleine Präsente zu Weihnachten oder zum Geburtstag
  • Betriebsausflüge und Betriebsfeste
  • Arbeitskleidung und Sicherheitsausrüstung
  • Kleine Geschenkartikel im Rahmen der 50-Euro-Grenze
Moderne Büroumgebung mit Mitarbeitern bei Betriebsverpflegung und gemeinsamer Pause
Grafik zeigt verschiedene Arten von geldwerten Vorteilen und deren Besteuerung

Geldwerte Vorteile und Pauschalbesteuerung

Neben Sachbezügen gibt es auch sogenannte geldwerte Vorteile. Das sind Leistungen, die zwar nicht in bar ausbezahlt werden, aber dennoch einen wirtschaftlichen Wert haben. Hier’s die wichtige Information: Viele dieser Vorteile unterliegen einer Pauschalbesteuerung von nur 25 Prozent.

Das macht es für Arbeitgeber attraktiv, Mitarbeiter auf diese Weise zu unterstützen. Statt der regulären Einkommensteuer fallen nur 25 Prozent Pauschalsteuer an – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das ist deutlich günstiger als die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber normalerweise zahlen müsste.

“Die Pauschalbesteuerung ist einer der wertvollsten Anreize für moderne Unternehmensleistungen. Sie erlaubt es, Mitarbeiter fair zu unterstützen, ohne die Steuerlast zu erhöhen.”

— Aus der Praxis der Lohnsteuerberatung

Wichtige Freibeträge im Überblick

Diese Grenzen solltest du kennen – sie ändern sich teilweise jährlich

Sachbezug Freibetrag

50 Euro monatlich (600 Euro jährlich) für Sachleistungen bleiben komplett steuerfrei. Das ist eine der großzügigsten Regelungen.

Fahrtkosten

Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Fahrt. Zuschüsse sind steuerfrei bis zu dieser Pauschale.

Homeoffice-Pauschale

Arbeitnehmer können 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro jährlich) ohne Nachweise geltend machen. Das gilt für Homeoffice-Tage.

Gesundheitsförderung

Zuschüsse zu Fitnessstudios und Gesundheitskursen bis 600 Euro jährlich bleiben steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

Weiterbildung

Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei, wenn sie dem betrieblichen Interesse dienen.

Betriebliches Smartphone

Die private Nutzung eines Firmensmatphones wird mit Pauschalbesteuerung (1% der Anschaffungskosten monatlich) behandelt.

Praktische Anwendung in der Praxis

Wie sieht das alles in der Realität aus? Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern folgende Leistungen:

01

Monatlicher Essenzuschuss

Der Arbeitgeber zahlt 45 Euro monatlich für die Betriebskantine. Das bleibt komplett steuerfrei – wir’s im Rahmen des 50-Euro-Freibetrags.

02

Fitnessstudio-Zuschuss

Jährlich 400 Euro Zuschuss zum Fitnessstudio – ebenfalls völlig steuerfrei. Das fällt unter Gesundheitsförderung und ist bis 600 Euro freigestellt.

03

Firmenlaptop-Privatnutzung

Der Mitarbeiter nutzt seinen Firmenlaptop auch privat. Das unterliegt der 1%-Regel – bei 1.000 Euro Anschaffungspreis sind das 10 Euro monatlich pauschal zu versteuern.

Dieses Paket ist attraktiv für den Mitarbeiter und gleichzeitig steuergünstig für den Arbeitgeber. Ohne Kenntnis dieser Freibeträge würde vieles davon zur Lohnsteuer hinzuaddiert – und die Summe wäre deutlich höher.

Mitarbeiter erhält verschiedene Leistungspakete und Vergünstigungen von seinem Arbeitgeber

Zusammenfassung und wichtige Erkenntnisse

Das Wichtigste merken

Steuerfreibeträge für Arbeitnehmervergünstigungen sind großzügig und vielfältig. Der 50-Euro-Sachbezugsfreibetrag ist die Basis, aber es gibt viele weitere Möglichkeiten. Pauschalbesteuerung macht manche Leistungen sogar noch attraktiver.

Für Arbeitgeber

Du kannst Mitarbeiter auf steuergünstige Weise unterstützen. Das erhöht die Bindung und Zufriedenheit, ohne dass die Steuerlast explodiert. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

Für Arbeitnehmer

Nutze diese Vergünstigungen aktiv. Wenn dein Arbeitgeber sie nicht anbietet, lohnt es sich, ein Gespräch zu führen. Viele Leistungen kosten den Arbeitgeber weniger als das, was der Mitarbeiter spart.

Die Regelungen ändern sich regelmäßig – bleib auf dem Laufenden und nutze die aktuellen Freibeträge optimal. Für individuelle Fragen ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Die Regelungen zu Steuerfreibeträgen können sich ändern und unterscheiden sich je nach persönlicher Situation. Für konkrete Fragen zu deiner spezifischen Situation empfehlen wir, einen Steuerberater oder die Lohnstelle zu konsultieren. Alle Angaben ohne Gewähr.