Sachbezüge richtig versteuern
Erfahren Sie, welche Sachbezüge steuerbegünstigt sind und wie Sie diese korrekt abrechnen. Ein praktischer Überblick über Grenzen und Möglichkeiten.
Artikel lesenWelche Grenzen und Freibeträge gelten? Ein praktischer Leitfaden zu den aktuellen Steuervergünstigungen und deren Anwendung in der Praxis.
Arbeitnehmervergünstigungen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesamtentgeltpakets. Es’s entscheidend zu verstehen, welche Leistungen steuerfrei oder steuerbegünstigt sind. Die gute Nachricht: Es gibt großzügige Freibeträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen können.
Die Steuergesetze in Deutschland sind dabei ganz klar strukturiert. Manche Vorteile sind komplett steuerfrei, andere unterliegen Pauschalbesteuerung, und wieder andere müssen vollständig versteuert werden. Wir zeigen dir, wie du die verschiedenen Kategorien richtig einordnest und welche Grenzen gelten.
Der sogenannte Sachbezugsfreibetrag ist eine der wichtigsten Regelungen für Arbeitgeber. Bis zu 50 Euro pro Monat können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei als Sachleistung gewähren. Das sind insgesamt 600 Euro pro Jahr – eine beachtliche Summe.
Was zählt dazu? Das reicht von Verpflegung über Geschenke bis zu kleineren Arbeitsgeräten. Der praktische Aspekt: Die Summen addieren sich nicht auf dein Jahreseinkommen auf, sondern bleiben völlig steuerfrei. Das ist ein echter Vorteil für beide Seiten – der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter motivieren, ohne Steuern zu zahlen.
Neben Sachbezügen gibt es auch sogenannte geldwerte Vorteile. Das sind Leistungen, die zwar nicht in bar ausbezahlt werden, aber dennoch einen wirtschaftlichen Wert haben. Hier’s die wichtige Information: Viele dieser Vorteile unterliegen einer Pauschalbesteuerung von nur 25 Prozent.
Das macht es für Arbeitgeber attraktiv, Mitarbeiter auf diese Weise zu unterstützen. Statt der regulären Einkommensteuer fallen nur 25 Prozent Pauschalsteuer an – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das ist deutlich günstiger als die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber normalerweise zahlen müsste.
“Die Pauschalbesteuerung ist einer der wertvollsten Anreize für moderne Unternehmensleistungen. Sie erlaubt es, Mitarbeiter fair zu unterstützen, ohne die Steuerlast zu erhöhen.”
— Aus der Praxis der Lohnsteuerberatung
Diese Grenzen solltest du kennen – sie ändern sich teilweise jährlich
50 Euro monatlich (600 Euro jährlich) für Sachleistungen bleiben komplett steuerfrei. Das ist eine der großzügigsten Regelungen.
Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Fahrt. Zuschüsse sind steuerfrei bis zu dieser Pauschale.
Arbeitnehmer können 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro jährlich) ohne Nachweise geltend machen. Das gilt für Homeoffice-Tage.
Zuschüsse zu Fitnessstudios und Gesundheitskursen bis 600 Euro jährlich bleiben steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei, wenn sie dem betrieblichen Interesse dienen.
Die private Nutzung eines Firmensmatphones wird mit Pauschalbesteuerung (1% der Anschaffungskosten monatlich) behandelt.
Wie sieht das alles in der Realität aus? Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern folgende Leistungen:
Der Arbeitgeber zahlt 45 Euro monatlich für die Betriebskantine. Das bleibt komplett steuerfrei – wir’s im Rahmen des 50-Euro-Freibetrags.
Jährlich 400 Euro Zuschuss zum Fitnessstudio – ebenfalls völlig steuerfrei. Das fällt unter Gesundheitsförderung und ist bis 600 Euro freigestellt.
Der Mitarbeiter nutzt seinen Firmenlaptop auch privat. Das unterliegt der 1%-Regel – bei 1.000 Euro Anschaffungspreis sind das 10 Euro monatlich pauschal zu versteuern.
Dieses Paket ist attraktiv für den Mitarbeiter und gleichzeitig steuergünstig für den Arbeitgeber. Ohne Kenntnis dieser Freibeträge würde vieles davon zur Lohnsteuer hinzuaddiert – und die Summe wäre deutlich höher.
Steuerfreibeträge für Arbeitnehmervergünstigungen sind großzügig und vielfältig. Der 50-Euro-Sachbezugsfreibetrag ist die Basis, aber es gibt viele weitere Möglichkeiten. Pauschalbesteuerung macht manche Leistungen sogar noch attraktiver.
Du kannst Mitarbeiter auf steuergünstige Weise unterstützen. Das erhöht die Bindung und Zufriedenheit, ohne dass die Steuerlast explodiert. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten.
Nutze diese Vergünstigungen aktiv. Wenn dein Arbeitgeber sie nicht anbietet, lohnt es sich, ein Gespräch zu führen. Viele Leistungen kosten den Arbeitgeber weniger als das, was der Mitarbeiter spart.
Die Regelungen ändern sich regelmäßig – bleib auf dem Laufenden und nutze die aktuellen Freibeträge optimal. Für individuelle Fragen ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren.
Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Die Regelungen zu Steuerfreibeträgen können sich ändern und unterscheiden sich je nach persönlicher Situation. Für konkrete Fragen zu deiner spezifischen Situation empfehlen wir, einen Steuerberater oder die Lohnstelle zu konsultieren. Alle Angaben ohne Gewähr.